Waldstrasse 25
DE-14641 Paulinenaue
Deutschland
Pool EFH Umland Nauen
Paulinenaue mit ca. 1.300 Einwohner liegt Nordwestlich von Nauen und Südöstlich von Friesack und ist sehr gut über die Bundesstraße 5 jeweils in ca. 15 min. zu erreichen.
Mit der Regionalbahn kommt man von Berlin-Spandau nach Paulinenaue in ca. 30 min.
Für Dinge des täglichen Bedarfs gibt es in Paulinenaue einen Konsum, einen Fleischer, einen Schuster sowie eine Kita, eine Sparkasse, eine Schule, Gaststätten usw.
Bei dem Objekt handelt es sich um ein Einfamilienhaus in qualitativ hochwertiger konventioneller Fertigbauweise.
Die Fassade ist verputzt und mit einem hellen freundlichen Anstrich versehen.
Das Haus ist auf einer erhöhten Bodenplatte gebaut und verfügt neben dem Erdgeschoß über ein fertig ausgebautes Dachgeschoß.
Im Erdgeschoß befinden sich das sehr großzügig gestaltete helle Wohnzimmer mit Zugang zur Terrasse, ein weiterer Wohnraum, die Küche mit einem nach Norden ausgerichteten Runderker, der Flur mit einer geschlossenen Massivholztreppe ins Obergeschoß und ein Gäste-Bad mit Dusche.
Im Obergeschoß befinden sich 2 Zimmer und ein Wannenbad. Alle Räume sind geradlinig geschnitten. Die vorhandene Einbauküche kann übernommen werden.
Vom Wohnzimmer hat man über die Terrasse Zugang zum offen gestalteten Garten mit einem eingelassenen Pool (.ca. 7.x.4.m).
Der Garten ist nach Osten ausgerichtet. Von hier hat man freien Blick auf Wiesen und Felder.
Das Gebäude wird mit Gas versorgt. Auf dem Grundstück befindet sich eine massiv gebaute Doppelgarage.
Das Grundstück selbst liegt in einer kleinen Einfamilienhaus-Siedlung.
7,14 % inkl. Mehrwertsteuer, vom tatsächlichen Kaufpreis
zahlbar und fällig vom Käufer bei Beurkundung des Kaufvertrages.
- Die Kaufnebenkosten trägt der Käufer. (Notarkosten, Grunderwerbsteuer,...) -
Alle Angaben beruhen auf Informationen der Eigentümer, Gutachter oder Behörden, daher können wir hierfür keine Gewähr übernehmen. Irrtum und Fehler vorbehalten
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Der Nachweis der angebotenen Objekte durch die Fa. Lipinsky Immobilien gilt als anerkannt, wenn der Empfänger nicht sofort nach Erhalt des entsprechenden Exposés schriftlich nachweist, dass ihm das jeweilige Objekt von anderer Seite schriftlich angeboten wurde. Diese Geschäftsbedingungen und das Gebührenverzeichnis werden sofort Vertragsbestandteil, wenn der Empfänger in deren Kenntnis geschäftliche Beziehungen mit uns aufnimmt, fortführt oder unsere Leistungen in Anspruch nimmt und es zu einem Miet-/Pacht-/Kaufvertragsabschluss kommt. Der Empfänger geht mit der Annahme unseres Angebotes einen Maklervertrag mit uns ein. Dies ist besonders der Fall, wenn der Käufer/Mieter/Pächter von unserem Angebot Gebrauch macht, z.B. durch Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer/Vermieter.
2. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Auslassungen, Preisänderungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
3. Die in den Angeboten der Fa. Lipinsky Immobilien enthaltenen Angaben basieren auf den der Fa. Lipinsky Immobilien erteilten Informationen. Alle zum Baurecht enthaltenen Angaben beruhen auf mündlichen Abstimmungen mit den zuständigen Behörden. Die Fa. Lipinsky Immobilien ist bemüht, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann aber nicht übernommen werden.
4. Entgeltliche Tätigkeit, auch für den anderen Teil, ist ausdrücklich gestattet.
5. Kommt mit dem Empfänger ein anderes Geschäft (z. B. Kauf, Miete oder Pacht) zustande, so ist sofern das Angebot keine Angaben dazu enthält hierfür die hier aufgeführte Provision zu zahlen.
Vermietung:
Private Wohnungen / Häuser / Grundstücke etc. 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt.
Gewerbliche Geschäfts- und Büroräume / Grundstücke 3,57 Monatsmieten inkl. MwSt.
Verkauf:
Eigentumswohnungen 7,14% des tatsächlichen Gesamtkaufpreises inkl. MwSt. vom Erwerber
Häuser / Grundstücke 7,14% des tatsächlichen Gesamtkaufpreises inkl. MwSt. vom Erwerber
Kaufpreise bis 42.000,- € 3.500 € Bearbeitungspauschale inkl. MwSt. vom Erwerber
(Hiervon abweichende Provisionen müssen schriftlich vereinbart werden.)
Die Fa. Lipinsky Immobilien nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer/Vermieter in Empfang.
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt, selbst wenn wir beim Vertragsabschluss nicht mitwirken. Dies gilt auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, bzw. der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erreicht wird. Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertraglicheVereinbarungen zustande kommen.
6. Der Erwerb eines Grundstücks im Wege eines Erbbaurechts steht einem Kauf gleich. Die Provision wird auch fällig, wenn das angebotene Objekt aus der Zwangsversteigerung erworben wird.
7. Auch für frei telefonisch (mündlich) bekannt gegebene Objekte entsteht ein Maklervertrag mit Provisionspflicht.
8. Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind nur für Selbstinteressenten bestimmt und streng vertraulich zu behandeln, sie dürfen ohne Erlaubnis der Fa. Lipinsky Immobilien weder im Original noch inhaltlich an Dritte weitergegeben werden. Der Empfänger eines Angebotes haftet der Fa. Lipinsky Immobilien gegenüber für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlungen entstehen.
9. Wird ein nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet und innerhalb von fünf Jahren danach gekauft, so ist hierfür die vereinbarte Käuferprovision abzüglich der für den ersten Vertrag gezahlten Provision fällig.
10. Bei notariellem Vertragsabschluß ist die Fa. Lipinsky Immobilien hinzuzuziehen.
11. Die Provision wird fällig und zahlbar bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages oder anderer Verträge (z. B. Miete oder Pacht). Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von zwei v. H. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch sechs v. H. zu zahlen, es sei denn, es wird eine höhere oder geringer Zinsbelastung nachgewiesen.
12. Wird ein nachgewiesener oder vermittelter Vertrag rückgängig gemacht oder gekündigt, wird der Provisionsanspruch hiervon nicht berührt.
13. Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Fa. Lipinsky Immobilien.
14. Die Fa. Lipinsky Immobilien haftet in keiner Weise für die Finanzierung der nachgewiesenen Objekte.
15. Sollte eine dieser Geschäftsbedingungen auf Grund von Rechtsvorschriften ungültig sein oder werden, so werden alle übrigen davon nicht berührt. An ihre Stelle treten die in den Rechtsvorschriften bestimmten. Dies gilt entsprechend auch für besondere Vertragsabreden.
16. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Nauen als vertraglich vereinbart.